Unternehmen

Code of Conduct der CHETRA Dichtungstechnik AG und ihrer Mitarbeiter/innen.

Präambel

Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (nachfolgend zur vereinfachten Lesbarkeit als „Mitarbeiter“ bezeichnet) der CHETRA Dichtungstechnik AG (nachfolgend „CHETRA“ genannt) sind an diesen Code of Conduct gebunden. Er spiegelt die Werte, Grundsätze und Handlungsweisen wider, die das unternehmerische Handeln von CHETRA bestimmen. Die nachfolgenden Regelungen dienen der Einhaltung ethischer und gesetzlicher Normen sowie der Schaffung eines Arbeitsumfeldes, das Integrität, Respekt und faires Verhalten fördert.

1.

Einhaltung von Gesetzen und sonstigen Bestimmungen im In- und Ausland

In allen geschäftlichen Entscheidungen und Handlungen ist CHETRA bestrebt, die geltenden Gesetze und sonstigen maßgebenden Bestimmungen im In- und Ausland einzuhalten und bestehende Handelskontrollen und Vorschriften zur Import- und Exportkontrolle sowie zu Wirtschaftsembargos zu beachten. Hierzu gehört auch, den fairen Wettbewerb zu schützen, indem geltende Gesetze über Kartellverbote, Wettbewerb und Wettbewerbsbeschränkungen eingehalten werden.

2.

Vermeidung von Interessenskonflikten

Sämtliche Mitarbeiter haben Situationen zu vermeiden, in denen ihre persönlichen oder finanziellen Interessen mit CHETRAs Interessen in Konflikt geraten. Daher ist es insbesondere untersagt, sich an Konkurrenten, Lieferanten oder Kunden zu beteiligen oder Geschäftsbeziehungen mit ihnen im privaten Umfeld einzugehen, soweit dies zu einem Interessenskonflikt führen kann.

3.

Korruptionsverbot

CHETRA toleriert keinerlei Form von Korruption oder Bestechung. CHETRA-Mitarbeiter dürfen Geschäftspartnern keine persönlichen Vorteile oder Geschenke anbieten, gewähren, fordern oder annehmen, die zu einer Beeinträchtigung einer objektiven und fairen Geschäftsentscheidung führen oder auch nur einen derartigen Anschein erwecken können. Sämtliche Aufträge, die eine solche Vorteilsnahme vorsehen, sind verboten und abzulehnen.

4.

Diskriminierungs- und Belästigungsverbot

CHETRA achtet die Grundrechte der Menschen weltweit, respektiert und schützt die Privatsphäre und die Persönlichkeitsrechte unserer Geschäftspartner und Mitarbeiter. CHETRA respektiert insbesondere andere Kulturen sowie Glaubensrichtungen und fördert den interkulturellen Austausch im Rahmen ihrer Geschäftsbeziehungen.

Als global agierendes Unternehmen arbeitet CHETRA mit Mitarbeitern und Geschäftspartnern unterschiedlicher Nationalität, Kultur und Denkweise zusammen. Jegliche gesetzeswidrige unterschiedliche Behandlung (Diskriminierung), Belästigung oder Herabwürdigung ist untersagt. Verboten ist insbesondere jede Form von Benachteiligung aufgrund der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, des Alters, der Religion, einer Behinderung oder der Weltanschauung.

Jede Form schikanierenden Verhaltens, insbesondere Mobbing, Beleidigung, körperliche Übergriffe und sexuelle Belästigung, ist zu unterlassen.

5.

Umgang mit Informationen

Interne Angelegenheiten, die nicht öffentlich bekanntgegeben wurden/werden, sowie Erfindungen, Know-How oder sonstige Betriebsgeheimnisse geschäftlicher oder technischer Art sind vertraulich zu behandeln. Neue Erkenntnisse und Betriebsgeheimnisse dürfen in keiner Form an Dritte weitergegeben werden. Dies gilt auch für den Zeitraum nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

Persönliche Vorteilnahme für sich oder andere durch den Einsatz firmeninternen Wissens ist nicht zulässig. Gleiches gilt für die unberechtigte Weitergabe solchen Insiderwissens.

6.

Umgang mit Vermögenswerten

Jeder Mitarbeiter ist für den ordnungsgemäßen und schonenden Umgang mit dem Eigentum von CHETRA verantwortlich. Jeder Mitarbeiter ist verpflichtet, dieses gegen Verlust, Beschädigung, Missbrauch, Diebstahl, Unterschlagung oder Zerstörung zu schützen.

Bei einer diesen Grundsätzen entgegenstehenden Nutzung von CHETRA-Eigentum ist die/der Vorgesetzte und/oder die Geschäftsleitung unverzüglich zu informieren.

7.

Implementierung und Überwachung

Die Regelungen dieses Code of Conduct bilden einen Kernbestand der Unternehmenskultur von CHETRA. Für die Einhaltung dieser Prinzipien ist jeder Mitarbeiter verantwortlich. Wenn ein Mitarbeiter Anliegen, Beschwerden oder Kenntnisse von einem eventuellen Verstoß gegen diesen Code of Conduct hat, sollte er dies unverzüglich seiner/m Vorgesetzten und/oder der Geschäftsleitung zur Klärung vorlegen. Dies kann auch anonym oder auf vertrauliche Weise erfolgen. Nachteile oder Repressalien aufgrund von solchen vorgebrachten Anliegen und Beschwerden auf der Grundlage dieses Code of Conduct werden seitens CHETRA nicht geduldet.

8.

Einhaltung

Bei Verstößen gegen diesen Code of Conduct und / oder gesetzliche Vorschriften werden die erforderlichen organisatorischen, disziplinarischen und rechtlichen Maßnahmen ergriffen, um künftigen Verstößen entgegenzuwirken. In schwerwiegenden Fällen kann dies zu arbeitsrechtlichen Sanktionen bis hin zur Kündigung des Beschäftigungsverhältnisses führen.